Verlängerung der Notbetreuung bis voraussichtlich 15.02.2021

Für unseren Kindergarten bedeuten die Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums zur Notbetreuung:

Wie auch schon im Januar findet in unserem Kindergarten auch im Februar eine reine Notbetreuung statt, die nur in begründeten Fällen (Berufstätigkeit beider Eltern, Anordnung des Jugendamts,…) in Anspruch genommen werden kann.

Zu anderen Zwecken ist der Betrieb des Kindergartens weiterhin untersagt.

Während der Notbetreuung kann unser Lieferant auch weiterhin kein Mittagessen anbieten.

Sollten Sie für Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, so melden Sie Ihren Bedarf bitte per E-Mail oder auch telefonisch bei uns im Kindergarten an! Dazu senden Sie dann bitte auch das oben beigefügte Formular unter Angabe der benötigten Tage und Zeiten per E-Mail an den Kindergarten zurück.

Bitte informieren Sie auch andere Eltern telefonisch, per WhatsApp o.Ä. über das Angebot der Notbetreuung, damit alle davon Kenntnis erlangen und informiert sind.

Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Melanie Kuhn