Pfarrgemeinderat

Unsere Pfarreiengemeinschaft hat seit März 2018 einen Gesamtpfarrgemeinderat.

Alle vier Jahre wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinden der Gesamtpfarrgemeinderat (PGR) gewählt. Ihm gehören neben den 20 gewählten Laienvertretern (10 aus St. Paul und 10 aus St. Josef) und zwei berufenen Mitgliedern, der Pfarrer und die Pastoralreferentinnen an. Die Mitglieder des Gremiums wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in. Den Vorsitz hat der Pfarrer inne. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, das kirchliche Leben in der Pfarrgemeinde mit zu gestalten und mit zu tragen.

Dies geschieht hauptsächlich durch…

  • Beratung und Unterstützung des Pfarrers und der übrigen Seelsorger/innen
  • Anregung und Organisation verschiedener Dienste und Initiativen, die den Weltdienst der Christen betreffen
  • Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der Kommunikation innerhalb der Gemeinde
  • Vertretung der Gemeinde nach außen

Über die praktische Umsetzung dieser Aufgaben berät und beschließt der Pfarrgemeinderat in etwa 5 Sitzungen pro Jahr. Außerdem treffen sich die Mitglieder einmal jährlich zu einem Besinnungs- oder Planungswochenende.

Für folgende Aufgabenbereiche gibt es in unserem Pfarrgemeinderat Sachausschüsse:

  • Liturgie und Ökumene
  • Gemeindekatechese/Ehe und Familie
  • Gemeindecaritas / Soziales
  • Erwachsenenbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Feste und Feiern / geselliges Leben
  • Jugend und junge Erwachsene
  • Mission / Entwicklung / Frieden
  • Altenarbeit / Senioren

Ziel der Pfarrgemeinderatsarbeit ist es, unseren christlichen Glauben lebendig zu halten und ihn auch über die Kerngemeinde hinaus den Menschen nahe zu bringen.