Kirchenverwaltungen

Die Pfarreiengemeinschaft umfasst drei Kirchenverwaltungen:
St. Paul, St. Josef, St. Johannes (Pentling).

Die Kirchenverwaltungen (KV) bestehen aus gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer als Vorstand. Die jeweilige KV ist zuständig für die Verwaltung der finanziellen Mittel der Pfarrei und für alle baulichen und rechtlichen Angelegenheiten.

Aus der Mitte der KV wird der/die Kirchenpfleger(in) gewählt. Er/sie bringt den von der KV aufgestellten Haushaltsplan zur Ausführung, bzw. koordiniert die Arbeit der einzelnen KV-Mitglieder, sorgt neben dem Pfarrer für die Umsetzung der einzelnen Beschlüsse.

Die gute Zusammenarbeit mit allen Gruppierungen der Pfarrei ist uns ein wichtiges Anliegen.